21. März 2014

Der beste Schutz ist Vertrauen“

Nachgefragt: Wie sich Vermieter schützen können / So läuft es bei Wohnungsbaugesellschaften

Hil­des­heim (oca). Schim­mel an den Wän­den, Dreck in den Räu­men oder Miet­rück­stän­de, weil die Mie­ter seit Mona­ten kein Geld mehr über­wie­sen haben. Über den Ärger, den vie­le Ver­mie­ter in der Stadt haben, hat die­se Zei­tung in den ver­gan­ge­nen Wochen mehr­mals berichtet.

 

Eini­ge von ihnen sit­zen heu­te auf einem gro­ßen Schul­den­berg. Sum­men bis zu 40 000 Euro, die aus Reno­vie­rungs­kos­ten, Instand­set­zung und Miet­aus­fäl­len resul­tie­ren, sind oft kei­ne Sel­ten­heit. Was kön­nen Ver­mie­ter tun, um das Risi­ko, ihr Eigen­tum in guten Glau­ben an jeman­den Frem­des zu über­las­sen, zu minimieren?

 

Nicht viel, sagt Uwe Stoll, Geschäfts­stel­len­lei­ter des Haus- und Grund­ei­gen­tü­mer­ver­eins. „Ver­mie­ter leben von dem Ver­trau­en, das sie ihren poten­zi­el­len Mie­tern ent­ge­gen­brin­gen.“ Zwar kön­nen Ver­mie­ter ver­su­chen, mög­lichst viel über ihren Geschäfts­part­ner in Erfah­rung zu brin­gen, bei­spiels­wei­se durch eine Selbst­aus­kunft, aber ganz aus­schlie­ßen las­se sich das Risi­ko nicht.

 

Unse­re Mit­glie­der haben die Mög­lich­keit, sich online ein For­mu­lar her­un­ter­zu­la­den, das ein Miet­in­ter­es­sent aus­fül­len muss.“ Dort wird unter ande­rem nach einer Insol­venz, Miet­rück­stän­den aus vor­ma­li­gen Anmie­tun­gen oder der soge­nann­ten Ver­mö­gens­aus­kunft gefragt“, erklärt Stoll. Die­se Anga­ben kön­ne der Ver­mie­ter zwar nicht kon­trol­lie­ren, er habe aber bei einer bewusst fal­schen Anga­be die Mög­lich­keit, das Miet­ver­hält­nis auf­grund arg­lis­ti­ger Täu­schung sofort wie­der zu beenden.

 

Die Ein­ho­lung einer Aus­kunft bei der Schufa hin­ge­gen sei für den Mie­ter frei­wil­lig. „Der Ver­mie­ter kann die­se zwar for­dern, aber der mög­li­che Mie­ter ist nicht dazu ver­pflich­tet“, sagt Stoll. Auch hier gel­te, dass es auf Ver­trau­en zwi­schen den Par­tei­en ankom­me. Auf die Zah­lung einer Miet­si­cher­heit habe der Ver­mie­ter hin­ge­gen Anrecht. Nicht jedoch dar­auf, dass die­se vor Bezug der Woh­nung in einer Sum­me gezahlt wer­den muss. „Bis zu drei Raten hat der Gesetz­ge­ber dem Mie­ter ein­ge­räumt.“ Ist das Kind doch in den Brun­nen gefal­len und die Mie­te nicht gezahlt, rät Stoll den Betei­lig­ten zu einem per­sön­li­chen Gespräch. „Vie­les lässt sich schon im Vor­we­ge aus­räu­men, wenn man nur mit­ein­an­der spricht.“ So gebe es immer Grün­de, war­um eine Mie­te nicht recht­zei­tig gezahlt wer­den kön­ne, bei­spiels­wei­se, wenn es zu Arbeits­lo­sig­keit kommt. „Die Bear­bei­tungs­zei­ten in den Arbeits­agen­tu­ren und Job­cen­tern sind lei­der manch­mal etwas län­ger“, kennt Stoll die Problematik.

 

Für vie­le Ver­mie­ter, die ihr gekauf­tes Eigen­tum als Alters­vor­sor­ge sehen und ihre Woh­nun­gen selbst ver­wal­ten und damit auch die Aus­wahl der Mie­ter über­neh­men, sind Orga­ni­sa­ti­on und Abwick­lung oft­mals Her­ku­les­auf­ga­ben. Die Gemein­nüt­zi­ge Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaft gbg und die Kreis­wohn­bau haben es da leich­ter. Sie haben Teams oder Rechts­ab­tei­lun­gen, die sich auch um die­se Fäl­le küm­mern. Vor Miet­aus­fäl­len sind aber auch sie nicht sicher.

 

Der Geschäfts­be­richt der gbg weist für 2012 eine Miet­aus­fall­quo­te von 3,6 Pro­zent aus. Die ist schon seit Jah­ren rück­läu­fig. Noch 2009 betrug die­se 5,2 Pro­zent. Auch bei der Kreis­wohn­bau ist die Anzahl der Miet­aus­fäl­le eher gering. „Im täg­li­chen Geschäft haben wir damit kaum Pro­ble­me“, sagt Geschäfts­füh­rer Mat­thi­as Kauf­mann. Bewer­ber für eine Woh­nung müs­sen bei dem Unter­neh­men sowohl eine Selbst­aus­kunft aus­fül­len, die drei letz­ten Gehalts­nach­wei­se vor­le­gen sowie einer Cre­dit­re­form-Aus­kunft zustim­men. „Wir möch­ten, dass wir und unse­re künf­ti­gen Mie­ter gut zusam­men­pas­sen“, erklärt Kaufmann.

 

Quel­le: Hil­des­hei­mer All­ge­mei­ne Zei­tung, 20. März 2014

Veröffentlicht unter 2014