„Der beste Schutz ist Vertrauen“
Nachgefragt: Wie sich Vermieter schützen können / So läuft es bei Wohnungsbaugesellschaften
Hildesheim (oca). Schimmel an den Wänden, Dreck in den Räumen oder Mietrückstände, weil die Mieter seit Monaten kein Geld mehr überwiesen haben. Über den Ärger, den viele Vermieter in der Stadt haben, hat diese Zeitung in den vergangenen Wochen mehrmals berichtet.
Einige von ihnen sitzen heute auf einem großen Schuldenberg. Summen bis zu 40 000 Euro, die aus Renovierungskosten, Instandsetzung und Mietausfällen resultieren, sind oft keine Seltenheit. Was können Vermieter tun, um das Risiko, ihr Eigentum in guten Glauben an jemanden Fremdes zu überlassen, zu minimieren?
Nicht viel, sagt Uwe Stoll, Geschäftsstellenleiter des Haus- und Grundeigentümervereins. „Vermieter leben von dem Vertrauen, das sie ihren potenziellen Mietern entgegenbringen.“ Zwar können Vermieter versuchen, möglichst viel über ihren Geschäftspartner in Erfahrung zu bringen, beispielsweise durch eine Selbstauskunft, aber ganz ausschließen lasse sich das Risiko nicht.
„Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich online ein Formular herunterzuladen, das ein Mietinteressent ausfüllen muss.“ Dort wird unter anderem nach einer Insolvenz, Mietrückständen aus vormaligen Anmietungen oder der sogenannten Vermögensauskunft gefragt“, erklärt Stoll. Diese Angaben könne der Vermieter zwar nicht kontrollieren, er habe aber bei einer bewusst falschen Angabe die Möglichkeit, das Mietverhältnis aufgrund arglistiger Täuschung sofort wieder zu beenden.
Die Einholung einer Auskunft bei der Schufa hingegen sei für den Mieter freiwillig. „Der Vermieter kann diese zwar fordern, aber der mögliche Mieter ist nicht dazu verpflichtet“, sagt Stoll. Auch hier gelte, dass es auf Vertrauen zwischen den Parteien ankomme. Auf die Zahlung einer Mietsicherheit habe der Vermieter hingegen Anrecht. Nicht jedoch darauf, dass diese vor Bezug der Wohnung in einer Summe gezahlt werden muss. „Bis zu drei Raten hat der Gesetzgeber dem Mieter eingeräumt.“ Ist das Kind doch in den Brunnen gefallen und die Miete nicht gezahlt, rät Stoll den Beteiligten zu einem persönlichen Gespräch. „Vieles lässt sich schon im Vorwege ausräumen, wenn man nur miteinander spricht.“ So gebe es immer Gründe, warum eine Miete nicht rechtzeitig gezahlt werden könne, beispielsweise, wenn es zu Arbeitslosigkeit kommt. „Die Bearbeitungszeiten in den Arbeitsagenturen und Jobcentern sind leider manchmal etwas länger“, kennt Stoll die Problematik.
Für viele Vermieter, die ihr gekauftes Eigentum als Altersvorsorge sehen und ihre Wohnungen selbst verwalten und damit auch die Auswahl der Mieter übernehmen, sind Organisation und Abwicklung oftmals Herkulesaufgaben. Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft gbg und die Kreiswohnbau haben es da leichter. Sie haben Teams oder Rechtsabteilungen, die sich auch um diese Fälle kümmern. Vor Mietausfällen sind aber auch sie nicht sicher.
Der Geschäftsbericht der gbg weist für 2012 eine Mietausfallquote von 3,6 Prozent aus. Die ist schon seit Jahren rückläufig. Noch 2009 betrug diese 5,2 Prozent. Auch bei der Kreiswohnbau ist die Anzahl der Mietausfälle eher gering. „Im täglichen Geschäft haben wir damit kaum Probleme“, sagt Geschäftsführer Matthias Kaufmann. Bewerber für eine Wohnung müssen bei dem Unternehmen sowohl eine Selbstauskunft ausfüllen, die drei letzten Gehaltsnachweise vorlegen sowie einer Creditreform-Auskunft zustimmen. „Wir möchten, dass wir und unsere künftigen Mieter gut zusammenpassen“, erklärt Kaufmann.
Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 20. März 2014