13. März 2019

Immer mehr Bürger stellen ihren Sperrmüll einfach irgendwo ab – oder dazu

Immer öfter stellen Menschen Sperrmüll an die Straße, ohne ihn vorher anzumelden. Oder sie laden ihn einfach auf privaten Grundstücken ab – ein Problem für Eigentümer und Mieter.

Nor­man John wuch­tet eine alte Kom­mo­de in das ZAH-Fahr­zeug, auf des­sen Lade­flä­che das Möbel­stück zusam­men mit vie­len ande­ren umge­hend zer­malmt wird. In die­sem kon­kre­ten Fall arbei­tet John mit sei­nem Kol­le­gen Mar­co Heckel auf einem Pri­vat­grund­stück – mit aus­drück­li­cher Geneh­mi­gung des Grund­ei­gen­tü­mers. Sonst gin­ge das nicht. FOTO: CLEMENS HEIDRICH

Von Tarek Abu Ajamieh

Die älte­re Dame aus Och­ter­sum ist empört. Wie­der ein­mal haben Unbe­kann­te am Wochen­en­de Sperr­müll auf dem Grund­stück an der Theo­dor-Storm- Stra­ße abge­stellt. Die Frau wohnt dort in einem der Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser, zu denen das Are­al gehört. „Das ist bestimmt das fünf­te oder sechs­te Mal in den ver­gan­ge­nen zwei, drei Jah­ren“, klagt die Frau, „min­des­tens“. Dabei sei sie doch vor eini­gen Jah­ren nach Och­ter­sum gezo­gen, weil sie den Stadt­teil als schön und sau­ber in Erin­ne­rung gehabt habe.

 

Was die Och­ter­su­me­rin vor ihrer eige­nen Haus­tür wahr­nimmt, ist mehr als ein Gefühl. Das steht für Jens Krü­ger, den Geschäfts­füh­rer des Zweck­ver­ban­des Abfall­wirt­schaft Hil­des­heim (ZAH), fest: „Wir müs­sen lei­der ver­stärkt fest­stel­len, dass Leu­te unge­ord­net und unan­ge­mel­det ihren Sperr­müll irgend­wo abstel­len“, sagt Krü­ger. „Bestimmt ein­mal pro Woche, viel­leicht auch öfter“ müss­ten sei­ne Mit­ar­bei­ter inzwi­schen aus­rü­cken, um ille­ga­le Müll­hal­den zu besei­ti­gen. „Das ist mehr als vor eini­gen Jah­ren.“ Was eben­falls immer häu­fi­ger vor­kom­me: „Jemand mel­det ganz ordent­lich sei­nen Sperr­müll an und stellt ihn zum ver­ein­bar­ten Ter­min raus – und dann stellt jemand anders noch alles Mög­li­che dazu, so dass die erlaub­te Men­ge über­schrit­ten wird.“ Und dann beginnt meist der Ärger.

 

▶ Wie es sein sollte:

Wer alte Möbel und Ähn­li­ches los­wer­den will, kann eine kos­ten­lo­se Sperr­müll-Abho­lung beim ZAH bestel­len. Die­sen Ser­vice darf jeder Haus­halt zwei­mal im Jahr nut­zen, die Abhol­men­ge soll drei Kubik­me­ter nicht über­schrei­ten. Wer das auf der Home­page des ZAH bean­tragt, soll dabei auch ange­ben, um was für Gegen­stän­de es sich handelt.

 

Ist ange­sichts der ein­ge­tra­ge­nen Gesamt­men­ge wahr­schein­lich, dass es mehr als drei Kubik­me­ter wer­den, gibt es eine auto­ma­ti­sche War­nung aus dem Sys­tem. Bür­ger kön­nen Wunsch­ter­mi­ne ange­ben, im Schnitt braucht der Abfall­ver­band zwei Wochen Vor­lauf­zeit, um sei­ne Tou­ren mög­lichst effi­zi­ent zu planen.

 

▶ Wenn es wirklich zu viel ist

Die ZAH-Mit­ar­bei­ter sind geübt dar­in, drei Kubik­me­ter abzu­schät­zen. „Drei Meter breit, einen Meter hoch, einen Meter tief – das kann man ganz gut erken­nen“, sagt Müll­wer­ker Nor­man John. In der Pra­xis sind die ZAH-Leu­te durch­aus kulant. „Aber wenn das dann fünf oder mehr Kubik­me­ter sind, hört es natür­lich auf“, sagt Geschäfts­füh­rer Krü­ger. „Wir machen dann Fotos, um zu doku­men­tie­ren, wie groß die Men­ge war“, ergänzt John. Dann bleibt ein Teil des Sperr­mülls stehen.

 

▶ Und dann?

Es ist eine der häu­fi­ge­ren Dis­kus­sio­nen, die ZAH-Mit­ar­bei­ter am Tele­fon füh­ren müs­sen. Es stand zu viel Sperr­müll an der Stra­ße, die Kol­le­gen haben nicht alles abge­holt. „Dann schimp­fen die Leu­te oft, es sei doch nicht ihre Schuld, wenn jemand anders ein­fach Sperr­müll dazu­ge­stellt habe“, schil­dert ZAH-Geschäfts­füh­rer Jens Krü­ger. „Wir müs­sen dann sagen: Unse­re Schuld ist es auch nicht.“

 

Der Betrof­fe­ne hat dann drei Mög­lich­kei­ten: Er bestellt erneut eine Sperr­müll-Abho­lung – das kann dann zwei Wochen dau­ern. Er bringt den Rest selbst zum Wert­stoff­hof. Oder er lässt ihn ein­fach stehen.

 

▶ Wem der Sperrmüll gehört

Letz­te­res ist die Vari­an­te, die dem Betrof­fe­nen und sei­nen Nach­barn am wenigs­ten gefal­len dürf­te – schließ­lich steht das Zeug dann wei­ter vor dem Haus rum. Doch rein recht­lich ist der Fall nun ziem­lich dif­fi­zil. Denn wer Sperr­müll abho­len las­sen will, muss ihn auf öffent­li­chem Grund und Boden abstel­len, also in aller Regel auf dem Geh­weg. „Unse­re Mit­ar­bei­ter dürf­ten nicht auf Pri­vat­grund­stü­cke, wenn es nicht aus­drück­lich ver­ein­bart oder vom Grund­ei­gen­tü­mer an Ort und Stel­le erlaubt wird“, sagt Krü­ger. Was zum Bei­spiel in der Hof­ein­fahrt ste­he, sei Eigen­tum des Anwoh­ners – die­ses mit­zu­neh­men, streng genom­men Diebstahl.

 

Ste­hen Tische, Stüh­le, Kühl­schrank und Co. hin­ge­gen auf dem Geh­weg, sind sie tech­nisch gese­hen Eigen­tum der jewei­li­gen Stadt oder Gemein­de, bis der ZAH sie auf­grund der Ver­ein­ba­rung mit dem Vor­be­sit­zer ein­sam­melt und damit selbst in Besitz nimmt. Bleibt also Sperr­müll auf dem Geh­weg ste­hen, muss sich letzt­lich die Kom­mu­ne um die Ent­sor­gung küm­mern – wenn sie den Ver­ur­sa­cher nicht fin­den kann. Und das muss nicht auto­ma­tisch der­je­ni­ge sein, der den Sperr­müll auch bestellt hat­te und der neben­an wohnt – weil eben immer öfter Drit­te ihren Unrat dazustellen.

 

▶ Und auf Privatgrund?

Steht der Sperr­müll hin­ge­gen auf pri­va­tem Grund und Boden, ist die Kom­mu­ne nicht ver­ant­wort­lich – son­dern der Eigen­tü­mer der Flä­che. So wie im jüngs­ten Fall in Och­ter­sum. Dann muss der Grund­be­sit­zer selbst den ZAH mit der Abfuhr beauf­tra­gen und die natür­lich auch bezah­len. 200 bis 300 Euro wer­den dafür laut ZAH-Geschäfts­füh­rer Krü­ger im Schnitt fällig.

 

▶ Zahlen Mieter die Zeche?

Die Och­ter­su­me­rin berich­tet, dass in ihrem Fall die Kos­ten für die Ent­sor­gung des ille­gal auf dem Grund­stück rund um die Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser abge­stell­ten Sperr­mülls auf die Mie­ter umge­legt wor­den sei­en. 24 Mie­ter gibt es, die Kos­ten für den Ein­zel­nen sind über­schau­bar – aber den­noch ärger­lich. „Das kann doch eigent­lich nicht sein, ich habe doch die­sen Sperr­müll nicht zu ver­ant­wor­ten“, klagt die Frau. „Sicher, der Haus­ei­gen­tü­mer kann auch nichts dafür, aber trotzdem …“

 

Das ist schwer zu akzep­tie­ren“, sagt Vol­ker Spieth, Geschäfts­füh­rer des Mie­ter­ver­eins Hil­des­heim. Doch auch bei ihm folgt ein „Aber trotz­dem“: Es gebe ein Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes aus dem Jahr 2010, dass es Ver­mie­tern tat­säch­lich erlau­be, Kos­ten für die Ent­sor­gung her­ren­lo­sen Unrats auf ihrem Grund­stück auf Mie­ter umzu­le­gen. „Das muss regel­mä­ßig nötig wer­den, und der Grund­ei­gen­tü­mer muss Prä­ven­tiv­maß­nah­men nach­wei­sen, zum Bei­spiel Ver­bots­schil­der oder der­glei­chen“, berich­tet Spieth. „Aber dann hat der Ver­mie­ter vor Gericht gute Chancen.“

 

Dem Deut­schen Mie­ter­bund sei das zwar ein Dorn im Auge: Betriebs­kos­ten müss­ten aus einer Sicht „durch den bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch des Objek­tes“ ent­ste­hen, da gehört wil­der Sperr­müll aus Sicht des Ver­ban­des nicht dazu. „Aber es ist aktu­ell die gel­ten­de Rechts­la­ge“, bedau­ert Spieth.

 

▶ Ein gesellschaftliches Problem

Wür­de sich jeder an die Regeln hal­ten, müss­ten die­se Fra­gen gar nicht erst erör­tert wer­den. ZAH-Chef Krü­ger hadert auch damit: „Man kann die Abho­lung zum Wunsch­ter­min kos­ten­los bestel­len, mehr Ser­vice geht doch kaum.“ Doch offen­bar ent­wi­ckel­ten immer mehr Men­schen eine Egal-Men­ta­li­tät, oder es ist ein­fach Unwis­sen­heit. „Nach dem Mot­to: Irgend­wer holt es schon ab, ist doch nicht mein Pro­blem. Die Kos­ten trägt dann die Allgemeinheit.“

 

Selbst Fir­men laden ihren Sperr­müll teil­wei­se unge­ord­net und ohne Anmel­dung ab.“
Jens Krü­ger, ZAH-Chef

Gera­de in Gegen­den mit vie­len Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern wer­de das Pro­blem immer grö­ßer. „Die Nord­stadt ist lei­der ein beson­de­res Sor­gen­kind, da brin­gen vie­le ihren Sperr­müll ein­fach zu den Con­tai­ner- Stand­plät­zen.“ Aber auch aus ande­ren Stadt­tei­len wie Och­ter­sum höre er so etwas immer öfter. „Die sozia­le Kon­trol­le ist nicht mehr so da wie früher.“

 

 

 

 

 

IN ZAHLEN
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Fahr­zeu­ge schickt der ZAH jeweils auf Sperr­müll-Tour. Eins, auf dem Bet­ten, Stüh­le, Tische und ande­rer Sperr­müll zer­malmt wer­den, um mög­lichst wenig Platz weg­zu­neh­men, dazu einen Trans­por­ter für Kühl­schrän­ke, Wasch­ma­schi­nen und ande­re gro­ße Elektrogeräte.

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Sperr­müll-Abho­lun­gen am Tag schaf­fen geüb­te ZAH-Mit­ar­bei­ter wie Nor­man John und Mar­co Heckel in der Spit­ze. „Das sind ech­te All­tags­hel­den“, lob­te ges­tern ein Hil­des­hei­mer Haus­be­sit­zer, des­sen Hof das Duo bin­nen weni­ger Minu­ten von jeder Men­ge Sperr­müll befreit hatte.

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Ton­nen Sperr­müll sam­mel­te der ZAH im Jahr 2017 im Land­kreis Hil­des­heim. Das waren mehr als 2500 Ton­nen mehr als im Jahr davor und ein Rekordwert.

 

Was ist eigentlich Sperrmüll – und was nicht?

Sperr­müll ist alles das, was man bei einem Umzug aus der Woh­nung mit­neh­men wür­de“, heißt es auf der Home­page des Zweck­ver­ban­des Abfall­wirt­schaft Hil­des­heim (ZAH). „Zum Bei­spiel Möbel, wie Sofas, Bet­ten, Schrän­ke und so wei­ter.“ Ent­ge­gen einer weit ver­brei­te­ten Annah­me gehö­ren Türen oder Heiz­kör­per nicht in den Sperr­müll. Eine Ori­en­tie­rung bie­ten die Bestell­kar­ten sowie das Bestell­for­mu­lar im Inter­net. Dort kön­nen Bür­ger ange­ben, wel­che Gegen­stän­de sie in wel­cher Men­ge an die Stra­ße stel­len wol­len. Ist etwas dort nicht auf­ge­führt, kann das bereits hei­ßen, dass es auch gar nicht in den Sperr­müll gehört. Auf sei­ner Home­page bie­tet der ZAH dazu Sor­tier­hil­fen und Infor­ma­tio­nen. Tele­fo­nisch ist der Ver­band unter 0 50 64 / 905-0 zu erreichen.

 

Quel­le: Hil­des­hei­mer All­ge­mei­ne Zei­tung, 13. März 2019

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