Neue Sozialwohnungen für Algermissen
Kreiswohnbaugesellschaft treibt Projekt voran / Schlichthaus: Immobilie mit bewegter Geschichte
Von Alexander Raths
Algermissen. In der Hermann-Löns-Straße soll ein Schlichthaus verschwinden. Die Kreiswohnbaugesellschaft (kwg) entkernt derzeit nach eigenen Angaben das Gebäude. Dieses soll bald abgerissen werden.
Das Unternehmen plant auf dem insgesamt 1000 Quadratmeter großen Grundstück einen Neubau. Die kwg will ein Zehnfamilienhaus errichten.
„Das ist sozialer Wohnungsbau. Wenn man es wie im Volksmund ausdrückt“, erklärt Stefan Mai von der kwg. Die investiert etwa 1,8 Millionen Euro, um Menschen mit mittleren Einkommen ein günstiges Zuhause zu bieten. Der Preis pro Quadratmeter wird nach Unternehmensangaben rund sieben Euro betragen.
Geplant sind Wohnungen mit einer Größenordnung zwischen 50 und 80 Quadratmetern. Zwar steckt das Projekt laut Mai „noch ziemlich in den Kinderschuhen“, aber der Terminplan ist schon festgezurrt. Ab kommendem Mai sollen dort die Bagger rollen. Die kwg rechnet mit insgesamt einem Jahr Bauzeit. Das Vorhaben wird dem Unternehmen zufolge durch ein Wohnungsbauförderprogramm des Landes möglich.
Gemeindebürgermeister Wolfgang Moegerle begrüßt die Entwicklung. Die Gemeinde habe dafür eigens die Fläche an die kwg verkauft. Denn: Sozialer Wohnungsbau sei wichtig. Moegerle sieht in dem Projekt einen wichtigen „Baustein“, um die Palette des Wohnraums in der Gemeinde zu ergänzen.
Das Schlichthaus war in den vergangenen Jahren in die Schlagzeilen geraten. Im Jahr 2002 hatte eine 50-köpfige Menschenmenge die damalige Unterkunft für Asylbewerber am Rande eines Volksfestes gestürmt. Drei Bewohner wurden verletzt, die anderen von der Polizei evakuiert. Die tamilischen Flüchtlinge konnten drei Tage später in ihr Domizil zurückkehren.
Neben den Vorfällen im September 2002 sorgte eine Straftat im Januar 2009 für Aufsehen. Damals attackierte ein Mann seinen Zechkumpanen – und verletzte ihn dabei schwer. Der Angreifer war mit einer Axt auf seinen Kontrahenten losgegangen. Diese Attacke wertete das Hildesheimer Schwurgericht später als gefährliche Körperverletzung. Der seinerzeit 50-jährige Angeklagte wurde schließlich zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Opfer hatte schwer verletzt überlebt. Ursache der Gewalttat soll ein Streit gewesen sein, bei dem es um Tabak ging.
Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 23. Dezember 2019