Zu wenig Sozialwohnungen?
Studie des Pestel-Instituts sorgt für Widerspruch bei der Wohnungswirtschaft
Kreis Hildesheim (abu). Gibt es in Landkreis Hildesheim zu wenig Sozialwohnungen? Diese These stellt das Pestel-Institut in Hannover auf – und provoziert damit – wenig überraschend – Widerspruch in der örtlichen Wohnungs-Wirtschaft.
„Menschen mit schmalem Geldbeutel drohen mehr und mehr vom Wohnungsmarkt im Landkreis Hildesheim abgekoppelt zu werden.“ Mit dieser These sorgt Matthias Günther, Leiter des Perstel-Instituts in Hannover, für Aufsehen. Seiner Analyse zufolge haben 25270 Haushalte im Landkreis Anspruch auf eine Sozialwohnung. Darunter seien vor allem Hartz-IV- und Wohngeld-Bezieher, aber auch Berufsunfähige sowie ältere Menschen, die auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sind. Das Pestel-Institut bricht die Zahlen nicht auf den Landkreis herunter, Günther stellt allerdings fest: Landesweit stehen nur für 19 Prozent der betroffenen Haushalte Sozialmietwohnungen zur Verfügung“.
Der Verband der Wohnungswirtschaft (VDW), auf dessen Stellungnahme zu dem Thema die städtische Hildesheimer Baugesellschaft gbg verweist, keilt heftig zurück: „Die Schätzungen des Pestel-Instituts schießen völlig übers Ziel hinaus“, wettert Niedersachsens VDW-Chef Bernd Meyer. Es gehe offenbar nur darum, „die Situation am Wohnungsmarkt zu dramatisieren“. Das Pestel-Institut zeichne „ein völlig verzerrtes Bild“.
Sicher stoßen da auch Interessen aufeinander. Auftraggeber des Hannoveraner Instituts war die „Wohnungsbau-Initiative“. Dazu haben sich neben der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure, die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel zusammengeschlossen. Institutionen, die von mehr Bautätigkeit profitieren würden.
Matthias Günther ficht der Gegenwind des Verbandes nicht an: „Erst lesen und anschließend aufregen – wenn noch was zum Aufregen bleibt – wäre dem Verband dringend anzuraten“, stellt er fest. Schließlich habe sein Institut keineswegs gefordert, überall neue Sozialwohnungen zu bauen. Auch nicht in der Region Hildesheim: „Für weite Teile des Landkreises Hildesheim mit einem Leerstand in einer Größenordnung von sechs bis acht Prozent des Wohnungsbestandes ist der Neubau sicher nicht die erste Wahl.“ Ohnehin sei die ganze Analyse auch langfristig zu verstehen – der demografische Wandel werde die Nachfrage nach kleinen, günstigen Wohnungen steigern, möglichst barrierefrei.
Kreiswohnbau-Chef Matthias Kaufmann, dessen Unternehmen mit 4300 Wohnungen der größte Vermieter vor Ort ist, geht auf die Studie detaillierter ein als sein Dachverband: Er stellt fest: „In allen Bereichen in Stadt und Landkreis liegt unsere Durchschnitts-Miete niedriger als das Maximum, das eine Sozialwohnung kosten darf.“ Gerade bei günstigeren Wohnungen sei die Leerstands-Quote doppelt so hoch wie insgesamt. Insgesamt hielten sich Angebot und Nachfrage die Waage, ein Defizit lasse sich nicht feststellen. In einem zumindest dürften Kaufmann und Günther einig sein: Auch der Kreiswohnbau-Chef sieht langfristig einen Bedarf für mehr kleine und barrierefreie Wohnungen in Stadt und Landkreis.
Stichwort: Sozialwohnung
Mit Sozialwohnung ist eine Wohnung gemeint, in der Inhaber eines sogenannten Wohnberechtigungsscheins, besser bekannt als B-Schein, wohnen. Dafür gelten Mietobergrenzen, im Südkreis 4,70 Euro pro Quadratmeter, in der Stadt und im Nordkreis rund 4,90 Euro pro Quadratmeter. Bis zu diesen Summen übernehmen Jobcenter oder andere Träger – der B-Schein kann zum Beispiel auch für Geringverdiener, Rentner mit Grundsicherung gelten – die Mietkosten. Bedingung allerdings auch: Der Mieter sucht sich „angemessenen“ Wohnraum – es gibt Richtlinien, wie groß je Bewohner eine Wohnung dann sein darf. Als Einkommensgrenzen gelten laut Informations-Portal www.wohnberechtigungsschein.net ein Steuer-Brutto von 12000 Euro im Jahr für eine und 18000 Euro für zwei Personen. Das Kindergeld zählt zum Beispiel nicht zum Einkommen, ebenso darf der Arbeitnehmer- Pauschbetrag abgesetzt werden. Für Kinder oder zu pflegende Angehörige können Betroffene ebenfalls Kosten absetzen. Den B-Schein stellen die Kommunen aus, er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung. (abu)
Quelle: Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 24. Oktober 2012